58+ Regelung
Arbeitslose, die 58 Jahre alt oder älter sind, werden z.B. von der Arbeitsagentur/ArGe aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld I oder II, müssen sich allerdings verpflichten, zum frühstmöglichen Zeitpunkt eine Altersrente zu beantragen, bislang allerdings erst dann, wenn diese Rente abschlagsfrei bezogen werden kann.
Diese Regelung gilt in dieser Form (ohne Einbußen bei der Altersrente späterhin) noch bis Ende 2007. Arbeitslose über 58 sind demzufolge nicht mehr in der Statistik, müssen sich nicht mehr bewerben, keine Maßnahmen absolvieren, sich keiner Eingliederungsvereinbarung unterordnen und auch keinen Ein Euro Job (Ein-Euro-Job) annehmen. Haken: Sie bekommen auch keine Förderung, wenn sie dennoch auf Jobsuche sind.
Hintergrund (Artikel aus 2004):
Quelle und gesamter Artikel: Die Süddeutsche58er-Regelung
Wer mindestens 58 Jahre alt ist, kann sich aus der Arbeitslosenstatistik austragen lassen und bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen.
Anschließend bekommt er – bei Bedürftigkeit – Arbeitslosenhilfe. Er muss dann allerdings zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Altersrente in Anspruch nehmen – dies wiederum nur dann, wenn die Rente ohne Abschlag zugebilligt werden kann. Das ist inzwischen regelmäßig erst vom 65. Lebensjahr an der Fall.
Insoweit besteht auch nach 2005 mit Inkrafttreten der Hartz IV-Regelungen Vertrauensschutz: Niemand, der die 58er-Regelung in Anspruch genommen hat, muss hinnehmen, wieder in die Statistik aufgenommen zu werden.
Großer Haken seinerzeit war, das die 58-er, die eben im Arbeitslosenhilfebezug waren auch in den ALG II-"Genuss" kamen....
Rückblick:
Quelle und vollständiger Artikel: MDR58+ Regelung - Hartz IV und die Jahre bis zur Rente
Manuskript des Beitrages
von Barbara Dobke, Gwenda Walk
Die Bundesregierung startete die sog. 58+ Regelung, mit der Arbeitnehmer schon vor der Rente aus dem Beruf ausscheiden können. Doch seit Hartz IV gilt das nicht mehr.
O-Ton: Christel Galle
"Also, wir haben gedacht, das darf doch nicht wahr sein. Uns fehlen ja, wenn ich das jetzt mal so überschlage, ich glaube, 500 bis 600 Euro."
Christel und Claus Galle fühlen sich vom Staat verschaukelt. Denn vor anderthalb Jahren schlossen die beiden mit dem Arbeitsamt einen Deal, den die Politik jetzt platzen ließ: Das Paar sollte Platz machen für Jüngere, verzichtete auf einen neuen Job, dafür sollten sie bis zur Rente Arbeitslosengeld beziehungsweise –hilfe bekommen. 58er-Regelung hieß das damals. Claus Galle erinnert sich noch genau, wie er zur Unterschrift gedrängt wurde, als er sich 2003 arbeitslos meldete.
Wenn Interesse an der 58er-Regelung besteht, sollte die Unterschrift unter eine solche Vereinbarung noch dieses Jahr erfolgen, da unter Umständen ab 2008 die bisherige Regelung abschlagsfrei in Rente gehen zu können entfällt:
Quelle: Rentenplan.deAb 2008 zwangsweise Frühverrentung?
Die 58er Regelung läuft nach derzeitiger Gesetzeslage Ende 2007 aus. Im Bezug auf die Rente ist dies bedeutsam, weil nach Auslaufen der 58er Regelung eine Frühverrentung möglicherweise erzwungen wird, auch wenn diese mit deutlichen Rentenabschlägen verbunden ist.
Daneben ist ab 2008 eben auch problematisch, ab welchem Alter eigentlich eine Verrentung ohne Abschläge möglich ist oder erzwungen werden kann, dazu kommt eben auch - jeder Monat für den die ArGe für den ALG II-Bezieher in die RV "einzahlt" gilt eben auch für die Rentenberechnung und steigert die Rente - wenngleich auch nur minimal:
Quelle und gesamter Artikel: Ihre Vorsorge.deEntscheidungshilfen
Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 haben damit derzeit noch oft die Wahl: entweder eine vorgezogene Rente oder Geld von der Arbeitsagentur? Dann können wichtige finanzielle Gründe für oder gegen die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente sprechen:
Leistungshöhe:
Betroffene sollten sich ausrechnen lassen: Wie stehen sie sich finanziell besser? Mit Rente oder mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2? Gerade bei Frauen, die häufig weniger Rentenversicherungsjahre vorweisen können als Männer und oft auch weniger verdient haben, fällt die Altersrente häufig recht niedrig aus. Mit Arbeitslosengeld, vielleicht aber auch mit Arbeitslosengeld 2, stehen sie sich dann unter Umständen besser.
Tipp: Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Rentenantrag von seinem Rentenversicherer genau ausrechnen lassen, mit wie viel Altersruhegeld zu rechnen ist. Dabei sollten Ältere auch daran denken, dass sie von der Rente selbst noch Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen. Diese Beiträge werden dagegen für diejenigen, die weiterhin Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 erhalten, von den zuständigen Trägern übernommen.
Rentenerhöhung:
Hinzu kommt: Wer nicht vorzeitig in Rente geht und stattdessen Geld von der Arbeitsagentur bezieht, für den zählt die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 als Versicherungszeit. Ein Jahr Arbeitslosengeld-2-Bezug schlägt sich in einer Erhöhung der späteren Monatsrente nieder, allerdings lediglich mit 4,28 Euro. Nach den Plänen der großen Koalition soll es demnächst, vermutlich ab 2007, nur noch etwas mehr als die Hälfte sein. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sind für die spätere Rente meist deutlich mehr wert. Der an die Rentenkasse abgeführte Beitrag wird auf Grundlage von 80 Prozent des Bruttoeinkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet.
Rentenkürzung:
Die meisten Rentenberechtigten können aufgrund der Gesetzesänderungen der letzten Jahre zwar noch ein vorzeitiges Altersruhegeld in Anspruch nehmen. Sie werden dafür aber dann mit erheblichen Abschlägen bei den Altersbezügen bestraft. Wer mit 60 die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragt, muss in der Regel mit einer Rentenkürzung um 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr rechnen. Das bedeutet: Wer beispielsweise einen Rentenanspruch von 1.000 Euro erworben hat, bekommt, wenn er mit 60 statt mit 65 in Rente geht, nur 820 Euro im Monat ausgezahlt. Diese Kürzung gilt lebenslang. Wer ein Jahr später, also mit 61, in Rente geht, hat schon deutlich niedrigere Abschläge: Dann wird ein Abschlag von 14,4 Prozent fällig.
Fazit.... wer kann und will, sollte diese Regelung unbedingt dieses Jahr noch unterschreiben....
Rechtsgrundlagen:
SGB III - § 428
Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
Analog geltende Gesetzgebung SGB II § 65:
(4) Abweichend von § 2 haben auch erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden. Vom 1. Januar 2006 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. § 428 des Dritten Buches gilt entsprechend.
Weitere Informationen - neben der politischen Betrachtung des Themas findet sich auf folgender Seite:
Herbert Masslau
Arbeitslosengeld II und “58er–Regelung”
(Neufassung 23. März 2007)
Und so sieht die Vereinbarung aus:
ALG II unter erleichterten Voraussetzungen
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